Bericht
Soll ich den Gebrauchtwagen vor dem Kauf prüfen lassen?

Ein gebrauchtes Auto hat eine Geschichte, die man beim Rundgang nicht sieht. Auf der Hebebühne zeigt sich mehr, etwa an der Bodengruppe, am Fahrwerk und an der Lenkung. Ein Check vor dem Kauf gibt Ihnen einen zweiten Blick, bevor Sie unterschreiben.
Dazu kommt das Recht. Kaufen Sie als Verbraucher bei einem Händler, verjähren Ihre Mängelansprüche grundsätzlich nach zwei Jahren ab Ablieferung10. Bei einem gebrauchten Auto darf die Frist auf ein Jahr verkürzt werden, nicht darunter. Das gilt nur, wenn Sie vorher eigens darauf hingewiesen wurden und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart ist1. Beim Kauf vom Händler gilt außerdem: Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit der Übergabe (im Gesetz: Gefahrübergang) ein Mangel, wird vermutet, dass das Auto schon bei der Übergabe mangelhaft war. Das gilt nicht, wenn die Vermutung mit der Art des Autos oder des Mangels unvereinbar ist2. Ein Check ersetzt diese Rechte nicht. Er hilft Ihnen, Mängel zu kennen, bevor Sie kaufen.
Was eine Prüfstelle für Sie ansieht
Prüforganisationen bieten eigene Gebrauchtwagen-Checks an. Zwei Beispiele:
- Das ADAC Prüfzentrum am Neckartor in Stuttgart prüft bei der Gebrauchtwagenuntersuchung sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsanlage, Beleuchtung und Reifen, dazu Karosserie und Aufbau, Fahrwerk und Lenkung, den Innenraum, die Bodengruppe sowie Sicherheit und Unfallfreiheit. Für ADAC-Mitglieder kostet das 100 Euro, zusammen mit dem Auslesen des Fehlerspeichers 125 Euro. Ein Termin ist nötig3.
- DEKRA teilt seinen Check in drei Module: Technik mit Lichttechnik, Bremsanlage, Lenkung, Fahrwerk und Abgasanlage, Karosserie mit Blick auf Korrosion und Beulen, System mit Abfrage der OBD-Schnittstelle und Analyse des Fehlerspeichers4.
Welche Stelle Sie wählen, entscheiden Sie. Lassen Sie sich das Ergebnis schriftlich geben.
Was Sie ohne Hebebühne selbst prüfen
Einiges schaffen Sie allein. Der ADAC rät, Serviceheft und Zulassungsbescheinigung genau anzusehen, auf die Berichte der Hauptuntersuchung zu achten und zu prüfen, ob die Fahrgestellnummer mit den Papieren übereinstimmt5. Sehen Sie sich das Auto bei Tageslicht und mit einer Begleitperson an5. Und kaufen Sie kein Auto ungesehen5.
Legen Sie Umfang und Preis vorher fest
Ob Prüfstelle oder Werkstatt: Klären Sie vorher, was geprüft wird und was es kostet. Werkstattarbeit ist teurer geworden. Mechanik, Elektrik und Karosserie kosteten 2024 im Schnitt 202 Euro pro Stunde, fast 8 Prozent mehr als im Vorjahr6.
Ein Kostenanschlag ist nach dem Gesetz im Zweifel nicht zu vergüten7. Der ADAC schreibt, er sei normalerweise kostenlos8. Ist zu erwarten, dass er wesentlich überschritten wird, muss die Werkstatt Ihnen das unverzüglich anzeigen9. Als Faustregel für „wesentlich“ nennt der ADAC 15 bis 20 Prozent8. Zusätzliche Arbeiten muss die Werkstatt Ihnen melden, bevor sie sie ausführt. Alle Absprachen halten Sie schriftlich fest, rät der ADAC8.
Wer bringt das Auto zur Prüfung?
Fragen Sie den Verkäufer vorher, ob Sie das Auto zu einer Prüfstelle oder Werkstatt Ihrer Wahl bringen dürfen, wer dorthin fährt und wie das Auto auf dem Weg versichert ist. Möchten Sie ein Auto von unserem Hof vor dem Kauf prüfen lassen, sprechen Sie uns an. Wie das geht, klären wir mit Ihnen.
Die Halle mit Hebebühne steht gleich neben dem Hof
Wartung und Reparatur an Pkw machen wir in unserer eigenen Halle an der Luigstraße in Illingen. Umfang und Kosten besprechen wir mit Ihnen, bevor wir anfangen. Zeigt sich während der Arbeit, dass mehr nötig ist, rufen wir Sie an und machen erst mit Ihrer Zusage weiter. Ob wir auch einen Check für ein Auto übernehmen, das Sie woanders kaufen wollen, fragen Sie uns am Telefon. Wir sagen Ihnen direkt, ob wir es übernehmen.
Handel und Werkstatt sind bei uns ein Betrieb. Wer bei uns ein Auto kauft, hat die Werkstatt danach gleich nebenan. Die Autos auf dem Hof finden Sie unter Fahrzeuge, mehr zur Halle auf der Seite Werkstatt.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ist keine Rechtsberatung.
Quellen
- § 476 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Abweichende Vereinbarungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__476.html (abgerufen 2026-09-24)
- § 477 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Beweislastumkehr. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html (abgerufen 2026-09-24)
- „ADAC Prüfzentrum Stuttgart: Umfassender Fahrzeugcheck vor Ort“ (Stand 30.06.2026). ADAC Württemberg e.V. https://www.adac.de/der-adac/regionalclubs/wuerttemberg/pruefzentrum-am-neckartor/ (abgerufen 2026-09-24)
- „DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge“ (ohne Datum). DEKRA. https://www.dekra.de/de/dekra-siegel-gebrauchtfahrzeuge/ (abgerufen 2026-09-24)
- „Gebrauchtwagen kaufen: Checkliste und Tipps“ (25.03.2026). ADAC e.V. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/gebrauchtwagen-kaufen/ (abgerufen 2026-09-24)
- Medieninformation „Autoreparaturen teurer denn je: Stundensatz von Kfz-Werkstätten erstmals über 200 Euro“ (aktualisiert 01.10.2025). Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/autoreparaturen-teurer-denn-je-stundensatz-von-kfz-werkstaetten-erstmals-ueber-200-euro-193000 (abgerufen 2026-09-24)
- § 632 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Vergütung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__632.html (abgerufen 2026-09-24)
- „Werkstatt: Tipps zu Reparaturauftrag, Kostenvoranschlag und Termin“ (24.03.2026). ADAC e.V. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reparatur-pflege-wartung/werkstatt-tipps/autowerkstatt-auftrag-kosten-termine/ (abgerufen 2026-09-24)
- § 649 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Kostenanschlag. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__649.html (abgerufen 2026-09-24)
- § 438 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Verjährung der Mängelansprüche. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html (abgerufen 2026-09-24)