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Bericht

Warum steht beim Gebrauchtwagen kein Verbrauch in der Anzeige?

4 Min. LesezeitAutohaus am Ring

Blick von oben auf die Fahrzeugreihen im Hof, vorn ein grüner Mercedes-AMG GT R, daneben ein zweifarbiger Rolls-Royce, dahinter ein blaues Bentley Cabrio

Wer für ein bestimmtes Neuwagenmodell wirbt, muss grundsätzlich Verbrauch, CO₂-Wert und CO₂-Klasse angeben. Beim Gebrauchtwagen fehlen diese Angaben oft. Der Grund steht in der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, kurz Pkw-EnVKV. Hier lesen Sie, was sie verlangt, wann ein Auto als neu gilt und was die Werte bedeuten. Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ist keine Rechtsberatung.

Die Pflicht hängt am neuen Auto

Wer als Hersteller oder Händler einen neuen Pkw ausstellt, zum Kauf, zur Langzeitmiete oder zum Leasing anbietet oder dafür wirbt, muss Angaben machen zu1:

  • Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen
  • Energiekosten bei 15.000 Kilometern im Jahr
  • Kfz-Steuer
  • möglichen CO₂-Kosten in den kommenden zehn Jahren
  • CO₂-Klasse

Bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden kommen Stromverbrauch und elektrische Reichweite dazu1. Als Werbematerial zählen ausdrücklich auch Texte, Bilder und Videos auf Internetseiten2.

Neu kann auch ein zugelassenes Auto sein

Neu heißt in der Verordnung: noch nicht zu einem anderen Zweck verkauft als zum Weiterverkauf oder zur Auslieferung. Davon geht sie aus, wenn das Auto typgenehmigt ist und die Erstzulassung nicht länger als acht Monate zurückliegt oder der Kilometerstand bei 1.000 Kilometern oder darunter liegt2. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem das Auto ausgestellt, angeboten oder beworben wird2. Gebraucht ist jeder Pkw, der nicht neu ist2.

Warum Gebrauchtwagen meist ohne Werte auskommen

Die Angabepflichten knüpfen an neue Pkw an13. Für die Kennzeichnung am Verkaufsort nimmt § 3 Abs. 4 gebrauchte Pkw ausdrücklich aus4. Wer ein gebrauchtes Auto freiwillig so kennzeichnet, darf dafür nur WLTP-Werte verwenden und muss deutlich darauf hinweisen, dass es gebraucht ist4.

Wie werden die Werte gemessen?

Gemessen wird nach WLTP, dem Prüfverfahren aus der EU-Verordnung 2017/11512. Die Abkürzung steht für „Worldwide harmonized Light Duty Test Procedure“5. Seit September 2017 gilt es für die Typgenehmigung neuer Modelle, seit September 2018 für die Erstzulassung jedes Neuwagens5. Ein Prüflauf dauert nach dem ADAC 30 Minuten über 23,25 Kilometer, mit bis zu 131 km/h5. Der Zyklus beruht nach dem ADAC auf realen Fahrdaten aus 14 Ländern, aus denen durchschnittliche Fahrprofile entstanden sind5. Weil Sonderausstattung Gewicht und Aerodynamik verändert, berücksichtigt WLTP auch die optionale Ausstattung5. Zwei Autos desselben Modells können deshalb unterschiedliche Werte haben. Neben dem kombinierten Wert zeigt das Label auch Werte nach Fahrsituationen6.

In Online-Anzeigen für neue Pkw müssen kombinierter Energieverbrauch, kombinierte CO₂-Emissionen und CO₂-Klasse stehen, und zwar in dem Moment, in dem erstmals etwas zur Motorisierung erscheint, etwa Leistung, Hubraum oder Beschleunigung7. Bei Plug-in-Hybriden sind es die gewichtet kombinierten Werte und zusätzlich der Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie7.

Welche CO₂-Klasse hat ein Auto?

Seit dem 1. Mai 2024 zeigt das Label CO₂-Klassen von A bis G, dazu die Kfz-Steuer pro Jahr und mögliche CO₂-Kosten über zehn Jahre in drei Szenarien6. Die Grenzen stehen in § 3a der Verordnung8:

CO₂-KlasseCO₂ kombiniert in g/km
A0
B1 bis 95
C96 bis 115
D116 bis 135
E136 bis 155
F156 bis 175
G176 und mehr

Maßgeblich ist der Wert aus der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) des einzelnen Autos8. Plug-in-Hybride bekommen zwei Klassen, eine für die gewichtet kombinierten Emissionen und eine bei entladener Batterie8.

Den CO₂-Wert Ihres Autos finden Sie im Fahrzeugschein

Im Fahrzeugschein (amtlich: Zulassungsbescheinigung Teil I) steht in Feld V.7 der kombinierte CO₂-Wert in g/km9. Bei Autos, die vor September 2018 erstmals zugelassen wurden, kann er noch nach dem älteren NEFZ-Verfahren gemessen sein5.

Auf unseren Fahrzeugseiten stehen Erstzulassung und Kilometerstand

Beide Angaben finden Sie auf jeder Fahrzeugseite, zum Beispiel beim VW Tiguan. Bevor ein Auto auf unserer Website erscheint, prüfen wir mit diesen beiden Angaben, ob es im Sinne der Verordnung neu ist. Wäre das so, stünden Energieverbrauch, CO₂-Wert und CO₂-Klasse schon auf der Karte in der Fahrzeugliste. Stand 23.09.2026 erfüllt kein Auto in unserem Bestand diese Schwelle10. Fragen zu einem bestimmten Auto beantworten wir Ihnen über die Kontaktseite.

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Quellen

  1. § 1 Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO₂-Emissionen und Energiekosten neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV), Kennzeichnungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/pkw-envkv/__1.html (abgerufen 2026-09-24)
  2. § 2 Pkw-EnVKV, Begriffsbestimmungen (Nr. 2 neu, Nr. 3 gebraucht, Nr. 5 WLTP-Werte, Nr. 27 Werbematerial). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/pkw-envkv/__2.html (abgerufen 2026-09-24)
  3. § 5 Pkw-EnVKV, Werbung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/pkw-envkv/__5.html (abgerufen 2026-09-23)
  4. § 3 Pkw-EnVKV, Hinweis über den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen sowie Aushang am Verkaufsort (Abs. 4). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/pkw-envkv/__3.html (abgerufen 2026-09-24)
  5. „WLTP statt NEFZ: So funktioniert der aktuelle Prüfzyklus“ (05.03.2024). ADAC e.V. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/abgasnormen/wltp-messverfahren/ (abgerufen 2026-09-24)
  6. „Neues CO₂-Label macht Verbrauch und Emissionen realistischer“ (02.05.2024). ADAC e.V. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/neuwagenkauf/co2-label-pkw-effizienzklassen/ (abgerufen 2026-09-24)
  7. Anlage 4 Pkw-EnVKV, Angaben in der Werbung über den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen von neuen Personenkraftwagen, Teil I Nr. 1 und Teil II Nr. 1 und 2. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/pkw-envkv/anlage_4.html (abgerufen 2026-09-23)
  8. § 3a Pkw-EnVKV, Zuweisung zu einer CO₂-Klasse. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/pkw-envkv/__3a.html (abgerufen 2026-09-24)
  9. Anlage 6 (zu § 13 Abs. 1) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld V.7. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_6.html (abgerufen 2026-09-24)
  10. Gebrauchtwagen im Bestand, Datenstand der Fahrzeugliste (site/daten/fahrzeuge.json, quelle_stand 2026-09-23). Autohaus am Ring. https://autohaus-amring.de/fahrzeuge/ (Stand 2026-09-23)

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