Bericht
Worauf achte ich bei der Probefahrt?

Für 72 Prozent der Gebrauchtwagenkäufer ist die Möglichkeit einer Probefahrt sehr wichtig. Das ergab eine Befragung von rund 3.000 Käufern durch das Institut für Automobilwirtschaft mit AutoScout241. Für 65 Prozent ist auch der persönliche Besuch beim Händler sehr wichtig1. Auf der Straße merken Sie, was kein Foto zeigt: wie das Auto anfährt, bremst, lenkt und klingt. Die Punkte unten stützen sich auf Tipps von ADAC und Verbraucherzentrale. Der ADAC bietet dazu eine Checkliste an, die Sie ausdrucken und zur Probefahrt mitnehmen können2.
Bevor Sie losfahren, klären Sie die Versicherung
Fragen Sie vor der Fahrt, wie das Auto versichert ist und wie hoch eine Selbstbeteiligung wäre. Genau dazu rät der ADAC2. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit besteht nach Angaben des ADAC kein Versicherungsschutz2. Haftung und Bedingungen der Probefahrt sollten Sie schriftlich festhalten, empfiehlt der ADAC weiter2.
Nehmen Sie Ihren Führerschein mit. Verkäufern rät der ADAC, vor der Probefahrt zu prüfen, ob der Fahrer den nötigen Führerschein hat3. Kaufen Sie von privat, gilt nach dem ADAC: Ohne besondere Vereinbarung haftet der Probefahrer bei eigenem Verschulden voll3. Legen Sie deshalb vorher fest, wer zum Beispiel die Selbstbeteiligung trägt, auch bei Vollkasko3. Für diesen Fall bietet der ADAC eine Vereinbarung für die Probefahrt zum Ausfüllen an2.
Erst ansehen, dann einsteigen
Sehen Sie sich das Auto bei Tageslicht an und nehmen Sie eine Begleitperson mit4. Wer mitfährt, kann auf Störgeräusche achten. Sie können ein Hinweis auf Schäden sein5.
Schauen Sie ins Serviceheft, in die Zulassungsbescheinigung und in die Berichte der Hauptuntersuchung. Prüfen Sie, ob die Fahrgestellnummer am Auto mit den Papieren übereinstimmt4. Und machen Sie am Telefon keine Zusagen für ein Auto, das Sie noch nicht gesehen haben. Auch das rät der ADAC4.
Fahren Sie Stadt und Landstraße und parken Sie einmal ein
Fahren Sie in der Stadt und über Landstraßen und parken Sie einmal ein. So sehen Sie, wie übersichtlich das Auto ist2. Achten Sie unterwegs auf diese Punkte5:
- Kontrollleuchten, Tacho und Drehzahlmesser
- Klimaanlage, elektrische Außenspiegel, Sitzheizung, Radio und alle anderen elektrischen Funktionen
- das Getriebe: Es sollte sich leicht schalten lassen.
- das Lenkrad: Es sollte nicht vibrieren.
Für die Bremsen rät der ADAC, außerorts auf einer freien Nebenstrecke kurz auf etwa 100 km/h zu beschleunigen und dann dosiert immer stärker zu bremsen5. Machen Sie das nur, wenn Strecke und Verkehr es zulassen, und sagen Sie Ihrer Begleitung vorher Bescheid.
Probieren Sie auch den Kofferraum aus: Ist er groß genug und lässt er sich gut beladen2? Bei einem Elektroauto achten Sie auf die Reichweite2. Fahren Sie wenn möglich genau die Motorisierung, die Sie kaufen wollen2. Beim Gebrauchtwagen ist das ohnehin das Auto, das vor Ihnen steht.
Was zählt, lassen Sie sich aufschreiben
Notieren Sie sich während der Fahrt, was Ihnen auffällt3. Lassen Sie sich danach schriftlich bestätigen, dass Sie das Auto ohne Schäden zurückgegeben haben2. Was Ihnen der Verkäufer über das Auto verspricht, halten Sie ebenfalls schriftlich fest und lassen es von ihm unterschreiben. Das rät die Verbraucherzentrale6.
Kaufen Sie als Verbraucher bei einem Händler, lohnt ein Blick auf die Mängelrechte. Bei einem gebrauchten Auto kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden, nicht darunter6. Der Händler muss Sie vorher eigens darauf hinweisen, und die Verkürzung muss ausdrücklich und gesondert vereinbart sein7. Umso wichtiger ist, dass Sie Auffälligkeiten von der Probefahrt vor dem Kauf ansprechen.
Bei uns in Illingen fahren Sie nach Termin Probe
Suchen Sie sich ein Auto aus unserem Bestand aus. Auf jeder Fahrzeugseite, zum Beispiel beim Audi A7 Sportback, finden Sie den Knopf „Probefahrt anfragen“. Den Termin stimmen wir mit Ihnen ab. Die Autos stehen auf unserem Hof in der Luigstraße, die Werkstatt ist gleich daneben.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ist keine Rechtsberatung.
Quellen
- Marktstudie „Gebrauchtwagenkauf 2024: Online matchen, offline daten“ (05.09.2024). Institut für Automobilwirtschaft (IfA) in Kooperation mit AutoScout24. https://www.autoscout24.de/unternehmen/mediacenter/daten/gebrauchtwagenkauf-2024-online-matchen-offline-daten/ (abgerufen 2026-09-24)
- „Probefahrt vor dem Autokauf: Das sollten Sie beachten“ (24.03.2026). ADAC e.V. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/neuwagenkauf/vor-dem-kauf/ (abgerufen 2026-09-24)
- „ADAC Auto-Kaufvertrag: PDF zum Download. Plus Tipps für Käufer und Verkäufer“ (30.04.2026). ADAC e.V. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/kfz-kaufvertrag/ (abgerufen 2026-09-24)
- „Gebrauchtwagen kaufen: Checkliste und Tipps“ (25.03.2026). ADAC e.V. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/gebrauchtwagen-kaufen/ (abgerufen 2026-09-24)
- Pressemitteilung „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“ (22.04.2021). ADAC e.V. https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/verkehr/gruendlichkeit-geht-vor-schnelligkeit.html (abgerufen 2026-09-24)
- „Regeln beim Kaufvertrag: Das müssen Sie wissen“ (Stand 25.11.2025). Verbraucherzentralen, verbraucherzentrale.de. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/regeln-beim-kaufvertrag-das-muessen-sie-wissen-5032 (abgerufen 2026-09-24)
- § 476 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Abweichende Vereinbarungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__476.html (abgerufen 2026-09-24)