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Autohaus am Ring

Bericht

Unfall gehabt: Wer macht das Gutachten, wer repariert?

3 Min. LesezeitAutohaus am Ring

Halle des Autohauses am Ring von der Straße aus, davor hinter einem Gitterzaun Reihen dunkler Autos unter blauem Himmel

Alle zwölf Sekunden passiert in Deutschland statistisch gesehen ein Unfall, schreibt der ADAC1. Danach stehen viele Fragen im Raum. Brauche ich ein Gutachten? Wer sucht den Sachverständigen aus? Wo lasse ich reparieren? Dieser Beitrag fasst zusammen, was ADAC, Bundesgerichtshof und Versicherer dazu sagen. Er gibt allgemeine Hinweise und ist keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Zuerst die Unfallstelle, dann die Beweise

Sichern Sie die Unfallstelle und leisten Sie Erste Hilfe. Danach sammeln Sie Beweise, auch mit Fotos, suchen Zeugen und tauschen die Daten aus1. Kennen Sie die Versicherung des Unfallgegners nicht, hilft der Zentralruf der Autoversicherer, kostenfrei unter 0800 250 260 0 und rund um die Uhr2. Dafür brauchen Sie das Kennzeichen des anderen Autos, den Schadentag und das Land, in dem der Unfall passiert ist2.

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Bei kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt mit Fotos vom Auto. Der ADAC nennt dafür Bagatellschäden bis ca. 1.000 Euro1. Bei solchen Schäden rät er eher von einem Gutachten ab, weil Sie sonst Gefahr laufen, auf den Kosten sitzen zu bleiben3. Nach dem ADAC Nordrhein haben Geschädigte bei Schäden oberhalb einer Bagatellgrenze von 800 bis 1.000 Euro ein Recht auf ein Gutachten4. Beide Angaben sind Richtwerte. Bei größeren Schäden braucht es ein Gutachten1. Zum Vergleich: Ein Pkw-Sachschaden in der Kfz-Haftpflicht kostete 2024 im Schnitt rund 4.250 Euro5.

Den Sachverständigen wählen Sie selbst

Nach einem unverschuldeten Unfall muss grundsätzlich die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten eines erforderlichen Gutachtens übernehmen3. Wer es erstellt, bestimmen Sie. Der Bundesgerichtshof hält fest, dass der Geschädigte „grundsätzlich berechtigt [ist], einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen“6. Schlägt die Versicherung einen Gutachter vor, ist das nach dem ADAC Nordrhein nicht bindend4.

Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Auto an Wert verlieren. Die Höhe dieser Wertminderung steht im Schadensgutachten. Als Voraussetzung nennt der ADAC ein Alter von nicht mehr als fünf Jahren und eine Laufleistung bis 100.000 Kilometer3.

Beim unverschuldeten Unfall wählen Sie die Werkstatt frei

Als Geschädigter sind Sie in der Regel frei in der Wahl der Reparaturwerkstatt, schreibt der ADAC3. Ob Sie das Auto reparieren lassen oder sich den Schaden auszahlen lassen, entscheiden Sie allein3. Bei einer Reparatur bekommen Sie die Kosten laut Reparaturrechnung samt Mehrwertsteuer erstattet3.

Wie komme ich in der Zwischenzeit weiter?

Solange Ihr Auto ausfällt, können Sie unter bestimmten Umständen einen Mietwagen nutzen oder stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen3. Den Mietwagen zahlt die gegnerische Versicherung nach dem ADAC, wenn Ihr Auto nicht mehr verkehrssicher ist, der Reparaturauftrag erteilt wurde und Sie auf ein Auto angewiesen sind3. Bei einem Totalschaden gilt das für die Wiederbeschaffungszeit, die im Gutachten steht, wenn Sie nachweisen, dass Sie ein Ersatzauto gekauft haben3.

Unterschreiben Sie nichts Pauschales

Der ADAC rät: Unterschreiben Sie keine pauschalen Abtretungserklärungen3. Rechnet eine Werkstatt direkt mit der Versicherung ab, braucht sie eine Abtretungserklärung von Ihnen. Das finanzielle Risiko tragen dann Sie, weil Sie der Auftraggeber sind1. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten tragen3.

Erstellt das Autohaus am Ring auch Gutachten?

Kfz-Gutachten nach dem Unfall erstellt das Sachverständigenbüro Muharrem Araz, ein eigener Betrieb des Inhabers (gutachterzentralekfz.de). Das Autohaus selbst erstellt keine Gutachten. Beim unverschuldeten Unfall wählen Sie die Werkstatt frei.

Einen Gutachter empfehlen wir nicht. Den Sachverständigen suchen Sie selbst aus.

Brauchen Sie nach dem Unfall ein anderes Auto, finden Sie unseren Bestand unter Fahrzeuge. Auf Wunsch vermitteln wir die Finanzierung über eine Partnerbank. Fragen beantworten wir über die Kontaktseite.

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Quellen

  1. „10 Tipps: Was tun nach einem Unfall?“ (25.06.2026, C. Henn, P. Zollner). ADAC e.V. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/was-tun-nach-unfall/ (abgerufen 2026-09-24)
  2. Zentralruf der Autoversicherer. GDV Dienstleistungs-GmbH. https://www.zentralruf.de/ (abgerufen 2026-09-24)
  3. „Verkehrsunfall: Diese Kosten muss die gegnerische Versicherung zahlen“ (26.08.2026, K. Benecke, L. Schneider). ADAC e.V. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/ansprueche-nach-verkehrsunfall/ (abgerufen 2026-09-24)
  4. Pressemitteilung „Unfallschaden: ADAC Nordrhein erklärt Anspruch auf Gutachten“ (13.03.2024). ADAC Nordrhein e.V. https://presse.adac.de/regionalclubs/nordrhein-westfalen/unfallschaden-adac-nordrhein-erklaert-anspruch-auf-gutachten.html (abgerufen 2026-09-24)
  5. Medieninformation „Ersatzteilpreise steigen um sechs Prozent: Reparaturkosten belasten Kfz-Versicherer“ (aktualisiert 08.10.2025). Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/ersatzteilpreise-steigen-um-sechs-prozent-reparaturkosten-belasten-kfz-versicherer-193328 (abgerufen 2026-09-24)
  6. Pressemitteilung Nr. 086/2024 „Übertragung der Grundsätze zum Werkstattrisiko auf den Sachverständigen (Sachverständigenrisiko)“ (15.04.2024), Urteil vom 12.03.2024, VI ZR 280/22. Bundesgerichtshof. https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024086.html (abgerufen 2026-09-24)

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