Bericht
Ihr Auto an uns verkaufen: erst ansehen, dann ein Angebot

Sie möchten Ihr Auto verkaufen, ohne Inserat, ohne Anrufe von Fremden und ohne Probefahrten mit Unbekannten. Beim Direktankauf kaufen wir Ihr Auto selbst, nach einer Besichtigung auf unserem Hof in Illingen. Hier lesen Sie, was dabei passiert, was Sie mitbringen und was wir mit Ihnen noch klären.
Der ADAC sagt es offen: Beim Händler geht der Verkauf schnell, den Spitzenpreis bekommen Sie dort nicht1. Haben Sie Zeit, gibt es bei uns einen zweiten Weg, den Verkauf im Kundenauftrag. Dann steht Ihr Auto auf unserem Hof, wir suchen einen Käufer vom Markt, und Sie bekommen den Verkaufspreis abzüglich der Provision, die wir vorher schriftlich vereinbaren. Beide Wege stehen nebeneinander auf der Seite Auto verkaufen.
Sie melden sich, wir bereiten den Termin vor
Schreiben Sie uns über das Anfrageformular, rufen Sie an oder schicken Sie eine WhatsApp. Name und Telefonnummer genügen. Jede Angabe zum Auto hilft uns bei der Vorbereitung: Marke und Modell, Erstzulassung, Kilometerstand und die Schlüsselnummern aus dem Fahrzeugschein. Die Herstellerschlüsselnummer (HSN) steht in Feld 2.1, die Typschlüsselnummer (TSN) sind die ersten drei Zeichen in Feld 2.22. Ohne diese Angaben geht es auch.
Anfragen aus ganz Deutschland sind willkommen. Die Übergabe machen wir in Illingen oder nach Absprache.
Sie schicken ein Foto vom Fahrzeugschein? Decken Sie den Code ab
Ein Foto oder PDF der Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins (amtlich: Zulassungsbescheinigung Teil I) hilft uns, das Auto genau zuzuordnen. Auf dem Schein gibt es ein Feld mit einem Sicherheitscode, das nur für internetbasierte Zulassungsverfahren gedacht ist3. Ist der Code freigelegt, decken Sie ihn bitte ab. Wir brauchen ihn nicht. Bitte keine Personen im Bild. Wir legen die Datei nicht öffentlich ab und löschen sie nach 30 Tagen4.
Sie kommen vorbei, wir sehen uns das Auto an
Sie fahren mit dem Auto auf unseren Hof in der Luigstraße. Wir sehen uns Karosserie, Innenraum, Technik und Unterlagen an. In den Betrag fließen Erstzulassung und Kilometerstand ein, dazu Zustand, Unfallfreiheit, Ausstattung, die Zahl der Vorbesitzer, Wartungsnachweise und wie gefragt Marke und Modell gerade sind. Deshalb nennen wir einen Betrag erst, wenn wir das Auto gesehen haben.
Hat das Auto einen Schaden, sagen Sie uns vorher, was Sie über Schäden, Reparaturen und Mängel wissen. Ob und zu welchem Preis wir es kaufen, entscheiden wir nach der Besichtigung. Das erspart beiden Seiten eine vergebliche Fahrt.
Wir nennen einen Betrag, Sie entscheiden
Wir nennen Ihnen unser Angebot und sagen, wie es zustande kommt. Sagen Sie Nein, fahren Sie mit Ihrem Auto wieder heim. Der ADAC rät Verkäufern, Bedenkzeit zu nutzen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und Angebote zu vergleichen5.
Sind wir uns einig, unterschreiben wir den Kaufvertrag. Sie übergeben Auto, Schlüssel und Papiere, wir zahlen aus. Wie gezahlt wird und wer das Auto abmeldet, klären wir mit Ihnen. Zur Abmeldung schreibt der ADAC: Üblicherweise meldet der neue Besitzer ab, wer sichergehen will, meldet das Auto vor dem Verkauf selbst ab1.
Diese Papiere legen Sie bereit
Für die Übergabe eines Autos nennt der ADAC diese Unterlagen6:
- Fahrzeugschein (amtlich: Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (amtlich: Zulassungsbescheinigung Teil II)
- alle Originalschlüssel
- den Bericht der letzten Hauptuntersuchung
- bei importierten Autos die CoC-Bescheinigung
Dazu rät er, Serviceheft, Werkstattrechnungen, Betriebsanleitungen und Zubehör mitzugeben, beim E-Auto etwa das Ladekabel6. Ist Ihr Auto noch finanziert, liegt der Fahrzeugbrief in der Regel als Sicherheit bei der Bank7. Bringen Sie dann den Kreditvertrag mit. Fehlt etwas, sagen Sie es uns vor dem Termin.
Ein Termin, und Sie wissen, woran Sie sind
Sagen Sie uns, was Sie vorhaben. Wir sagen Ihnen, ob der Direktankauf oder der Kundenauftrag passt und wie es weitergeht. Suchen Sie danach ein anderes Auto, sehen Sie sich unsere Fahrzeuge an.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ist keine Rechtsberatung.
Quellen
- „Auto privat verkaufen: Checkliste und Tipps“ (Stand 07.08.2025). ADAC e.V. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/verkaufen-tipps/checkliste/ (abgerufen 2026-09-24)
- „Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II“ (Stand Juli 2026). Kraftfahrt-Bundesamt. https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/ZFZR/Info_behoerden/Regelungen_ZulBescheinigungen/leitfaden_Ausfuellung_Zulassungsbescheinigung_Teil_I_und_II.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (abgerufen 2026-09-23)
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Zulassungsbescheinigung Teil I. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__13.html (abgerufen 2026-09-23)
- Datenschutzerklärung, Abschnitt „Upload der Zulassungsbescheinigung“. Autohaus am Ring (Stand 2026-09-24)
- Pressemitteilung „Elektroautos aktuell schwer vermittelbar“ (20.06.2024). ADAC e.V. https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/tests/elektroautos-aktuell-schwer-vermittelbar.html (abgerufen 2026-09-24)
- „ADAC Auto-Kaufvertrag: PDF zum Download. Plus Tipps für Käufer und Verkäufer“ (30.04.2026). ADAC e.V. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/kfz-kaufvertrag/ (abgerufen 2026-09-24)
- „Der Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II“ (10.10.2025). ADAC e.V. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/fahrzeugbrief/ (abgerufen 2026-09-24)