Bericht
Auto finanzieren in Illingen: Wir vermitteln, die Bank entscheidet

Fast jeder zweite Gebrauchtwagenkäufer finanziert. Im Jahr 2025 waren es 49 Prozent, so der DAT-Report 20261. Bei uns läuft eine Finanzierung über eine Partnerbank. Sie suchen das Auto auf unserem Hof aus, wir geben Ihre Anfrage an die Bank weiter. Dieser Beitrag erklärt den Ablauf, die üblichen Unterlagen und Ihre Rechte. Er gibt allgemeine Hinweise und ist keine Rechtsberatung.
Vier Schritte, die Bank prüft im dritten
- Sie fragen an. Per Formular, Anruf oder WhatsApp. Sagen Sie uns, welches Auto Sie interessiert und ob Sie Ihr bisheriges in Zahlung geben möchten.
- Wir nennen die Unterlagen. Sie bringen alles zum Termin mit oder reichen es nach.
- Die Bank prüft. Sagt sie zu, liegt ihr Angebot schriftlich vor Ihnen: Laufzeit, Rate, Zinssatz, Gesamtbetrag. Von uns kommt keine Zahl, die nicht von der Bank stammt.
- Sie entscheiden. In Ruhe und mit dem schriftlichen Angebot vor sich. Passt es, schließen Sie den Vertrag mit der Bank und übernehmen das Auto bei uns in Illingen.
Welche Unterlagen will die Bank sehen?
Vor dem Vertrag muss die Bank Ihre Kreditwürdigkeit prüfen2. Grundlage können Ihre eigenen Auskünfte sein. Wenn es erforderlich ist, kann die Bank auch eine Auskunftei abfragen3. Deshalb fragt sie nach Nachweisen. Meist sind es diese:
- ein gültiger Ausweis mit Lichtbild. Das Geldwäschegesetz nennt ihn als Weg, die Identität einer Person zu überprüfen4.
- Einkommensnachweise. Gehaltsabrechnungen brauchen Sie häufig, um einen Kredit zu beantragen, schreibt die Verbraucherzentrale5.
- Ihre Kontoverbindung.
Die verbindliche Liste nennt Ihnen die Bank. Je nach Ihrer Situation kann sie mehr verlangen. Was genau, sagen wir Ihnen vor dem Termin, damit Sie nicht zweimal kommen müssen.
Warum hier kein Zinssatz steht
Wer Verbrauchern gegenüber mit Zinssätzen oder anderen Zahlen zu den Kosten eines Kredits wirbt, muss nach § 17 der Preisangabenverordnung unter anderem Nettodarlehensbetrag, Sollzinssatz und effektiven Jahreszins nennen und ein Beispiel dazu geben6. Das Beispiel muss von einem effektiven Jahreszins ausgehen, bei dem der Werbende erwarten darf, dass mindestens zwei Drittel der Verträge zu diesem oder einem niedrigeren Zins abgeschlossen werden6. Solche Zahlen kann nur die Bank liefern. Deshalb finden Sie bei uns keine Raten, keine Zinssätze und kein Rechenbeispiel. Ab dem 20.11.2026 gilt eine neue Fassung von § 17, die Beispielpflicht mit der Zwei-Drittel-Regel bleibt7.
Die Verbraucherzentrale rät, Kredite über den effektiven Jahreszins zu vergleichen und sich nicht von kleinen Monatsraten blenden zu lassen8. Legen Sie das schriftliche Angebot der Bank ruhig neben andere.
Sie können es sich noch einmal überlegen
Einen Verbraucherdarlehensvertrag können Sie widerrufen9. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage10. Sie beginnt nicht, bevor Sie den Vertrag oder eine Abschrift erhalten haben. Werden fehlende Pflichtangaben nachgeholt, beträgt die Frist einen Monat12. Kauf und Kredit können dabei rechtlich verbunden sein. Das sind sie, wenn der Kredit den Kauf ganz oder teilweise finanziert und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Eine solche Einheit nimmt das Gesetz insbesondere an, wenn sich die Bank bei Vorbereitung oder Abschluss des Kredits der Mitwirkung des Verkäufers bedient11. Widerrufen Sie dann wirksam den Kredit, sind Sie auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden11.
Zum 20.11.2026 ändern sich Teile des Verbraucherkreditrechts7. Die Angaben hier geben den Stand vom 24.09.2026 wieder.
Ihr bisheriges Auto zahlt mit
Sie können Ihr bisheriges Auto bei uns in Zahlung geben. Wir sehen es uns an und nennen Ihnen ein Angebot, wie beim Direktankauf. Sie entscheiden, wofür der Betrag verwendet wird: als Anzahlung, zur Ablöse eines laufenden Kredits oder als Auszahlung an Sie. Als Anzahlung verringert er den Betrag, den die Bank finanziert. Wie der Betrag in die Finanzierung einfließt, besprechen wir vorher mit Ihnen.
Erst reden, dann rechnen
Im Gespräch klären wir Auto, Unterlagen und ob Ihr bisheriges Auto in Zahlung geht. Mehr zum Ablauf steht auf unserer Seite Finanzierung. Die Autos auf dem Hof finden Sie unter Fahrzeuge.
Quellen
- DAT-Report 2026, Kurzbericht (27.01.2026), S. 15, Grafik P20. Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT). https://www.dat.de/fileadmin/de/images/produkte/DAT_Report/DAT_Report_NEW/2026/DAT-Report-2026-Kurzbericht.pdf (abgerufen 2026-09-24)
- § 505a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__505a.html (abgerufen 2026-09-24)
- § 505b Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Grundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__505b.html (abgerufen 2026-09-24)
- § 12 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG), Identitätsüberprüfung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__12.html (abgerufen 2026-09-24)
- „Aufbewahrungspflichten: Welche Unterlagen muss ich wie lange behalten?“ (Stand 23.10.2025). Verbraucherzentralen, verbraucherzentrale.de. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/aufbewahrungspflichten-welche-unterlagen-muss-ich-wie-lange-behalten-84296 (abgerufen 2026-09-24)
- § 17 Preisangabenverordnung (PAngV), Werbung für Verbraucherdarlehen, Fassung bis 19.11.2026. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__17.html (abgerufen 2026-09-23)
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität vom 12. Mai 2026, BGBl. 2026 I Nr. 139 (ausgegeben 18.05.2026), Art. 8 (PAngV) und Art. 16 (Inkrafttreten 20.11.2026). Bundesministerium der Justiz, recht.bund.de. https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/139/VO.html (abgerufen 2026-09-23)
- „Kredite und Darlehen: Auch beim Geldleihen lässt sich sparen“ (Stand 28.01.2022). Verbraucherzentralen, verbraucherzentrale.de. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/kredite-und-darlehen-auch-beim-geldleihen-laesst-sich-sparen-10409 (abgerufen 2026-09-24)
- § 495 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Widerrufsrecht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__495.html (abgerufen 2026-09-24)
- § 355 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Widerrufsfrist. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html (abgerufen 2026-09-24)
- § 358 Abs. 2 und 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Verbundene Verträge. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__358.html (abgerufen 2026-09-24)
- § 356b Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356b.html (abgerufen 2026-09-24)